Kooperationen im Handwerk werden immer wichtiger: Ein Landesprogramm unterstützt diese Entwicklung.
Wer mit mindestens zwei weiteren Unternehmen kooperieren will, unter 250 Mitarbeiter beschäftigt und maximal 40 Millionen Euro Jahresumsatz macht, kann sich um einen sogenannten Kooperationsmanager oder Kooperationsberater bemühen. Dessen Honorar wird bei neugebildeten Kooperationen über einen gewissen Zeitraum bezuschusst, bestehende Kooperationen werden zu deren Sicherung und Förderung über maximal zwei Jahre für die Gewährung von Honorarkosten für einen Betreuer unterstützt. Voraussetzung ist also, dass eine Kooperation geplant ist oder eine noch recht junge Kooperation besteht und Hilfe durch einen freiberuflichen Kooperationsmanager bzw. -berater benötigt wird.
Für das Handwerk ist für die Antragsstellung zuständig das:
BWHM
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon 07 11/16 57-416
Telefax 07 11/16 57-444
und unter der E-Mail
steffen.rentschler@lgabw.de erteilt auch das Landesgewerbeamt Baden-Württemberg weitere Auskünfte.
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